Thema:
Re:meine Fresse flat
Autor: Zinkhal
Datum:05.01.21 15:58
Antwort auf:Re:meine Fresse von Moosmann

>>ALLES zu ausser Lebensmittelläden. Kurz und knackig, zwei Wochen.
>
>Gerne bei Fortzahlung meines vollen Gehaltes ohne Zwangsurlaubstage.


Wäre ich dein Arbeitgeber, würde ich dich für diesen Zeitraum in Kurzarbeit schicken. Wenn es mir wirtschaftlich nicht möglich wäre, natürlich ohne Lohnausgleich. Solltest du der Kurzarbeit nicht zustimmen, würde ich dir betriebsbedingt kündigen. Ganz einfach. Und ja, jetzt kommen bestimmt einige auf den Gedanken, dass die Versagung der Zustimmung zur Kurzarbeit kein Kündigungsgrund ist. Der Arbeitnehmer kann ja Kündigungsschutzklage einreichen. Ob er von einem insolventen Unternehmen jedoch noch Geld bekommt, darf bezweifelt werden.


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