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Mehr Details zum KMK-Beschluss flat
Autor: Cerberus
Datum:04.01.21 22:16
Antwort auf:Schulen bleiben bis Ende des Lockdowns zu von Cerberus

[https://www.news4teachers.de/2021/01/kultusminister-einigen-sich-auf-stufenplan-ohne-stufen-und-ohne-plan-weder-grenzwerte-noch-termine-werden-genannt/]

Diesen Beschluss hat die KMK in ihrer Videokonferenz heute getroffen:

„1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass die Öffnung von Schulen höchste Bedeutung hat. Ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. der Distanzunterricht in den Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister betonen daher die Bedeutung einer schnellen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Abwägung mit Fragen des Gesundheitsschutzes. Sollte es zu Lockerungen der im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen kommen, müssen die Schulen von Anfang an dabei sein.

Die Kultusministerinnen und Kultusminister stellen fest, dass aufgrund der nach wie vor hohen 7-Tage-Inzidenzwerte und der nicht sicheren Einschätzung des Infektionsgeschehens in Folge der Feiertage u. U. die im Dezember beschlossenen Maßnahmen in Deutschland oder in einzelnen Ländern fortgeführt werden müssen.

Sollten es die Situationen in den einzelnen Ländern zulassen, ist die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aus dem momentan praktizierten Distanzunterricht bzw. der Aufhebung der Präsenzpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechend folgenden Stufen möglich:

Stufe 1:
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6. Die weiteren Jahrgänge der weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht.
Stufe 2:
Ergänzend Hybridunterricht (Wechselmodelle) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 7 (durch Halbierung der Klassengrößen).
Stufe 3:
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gilt weiterhin (Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13.12.2020) eine Ausnahme, um die Vorbereitung auf Prüfungen angemessen begleiten zu können.“
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