Thema:
Re:Zählerstände Ablesung- Ein Superspreader- Event? ... flat
Autor: Moosmann
Datum:01.01.21 16:26
Antwort auf:Re:Zählerstände Ablesung- Ein Superspreader- Event? ... von Telemesse

>>Genau für dieses Problem wurde es (zumindest bei mir mit 50 Wohnungen) schon angekündigt, dass es anders gehandhabt wird.
>
>Das ist rechtlich aber nicht zulässig. Wenn Ablesevorrichtungen vorhanden sind müssen diese zwingend abgelesen und als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung verwandt werden.


Bitte nicht missverstehen. Natürlich kommen die persönlich zum ablesen vorbei, aber es wird anders ablaufen um das Infektionsrisiko zu vermeiden bzw. zu verringern. Wer Krank ist, in Quarantäne oder auch nur der Verdacht auf Covid19 muss das entsprechend vorher angeben.

>D.h. wenn euer Vermieter/Verwalter dennoch eine Abrechnung ohne erfolgte Zählerablesung macht ist diese faktisch falsch und jeder Mieter kann dieser widersprechen, was regelmäßig passiert wenn es Nachzahlungen gibt.

Zum Glück wohne ich nicht in Miete (Eigentumswohnung). Die Abrechnungen waren bisher alle auch korrekt.

>Bis 2025 müssen alle Wohnungen mit Funkablesung (in Neubauten ohnehin schon Standard) ausgestattet sein.

Das war mir noch nicht bekannt, wird aber sicherlich ein Thema in der nächsten Eigentümerversammlung.


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