Thema:
Re:In Frankfurt Straßenverkauf. flat
Autor: suicuique
Datum:18.12.20 15:21
Antwort auf:Re:In Frankfurt Straßenverkauf. von Phil Gates

>>>>>So lange noch Millionen Leute weiter ins Büro gehen und sich mittags was beim Dönermann zum Mitnehmen holen, musst Du es auch den Einzelhändlern erlauben, Dinge durchs Fenster zu verkaufen.
>>>>
>>>>Nein, muss man nicht, genauso wenig wie man Klamottenläden auflassen muss, nur weil Lebensmittelläden aufhaben.
>>>
>>>Du weißt, was ich studiert habe?
>>
>>Wie arm.
>
>Wie meinen?


Dein obiger Spruch ist ein Hinweis auf deine Autorität (argumentum ab auctoritate) und damit genau genommen ein sog. Scheinargument. Das wollte er sicher sagen :)

Anyway, ich weiss was Du studiert hast. Ich versuch es trotzdem mal ;)

Es muss doch vor dem Gesetz nicht jedes Geschäft um jeden Preis "gleich" behandelt werden. IMO sollte doch eine Bevorteilung von Geschäften möglich und rechtlich argumentierbar sein, die mit Dingen des täglichen Gebrauchs handeln (Lebensmittel, Hygieneartikel, ...) gegenüber zb Geschäften die Luxusartikel (Douglas als Parfümerie würde ich dazu zählen) anbieten?

So unterliegen doch zb Geschäfte mit Versorgungscharakter teilweise ganz anderen Überwachungskriterien wenn es zb um Preisabsprachen geht. Oder die Möglichkeit "Hausverbote zu erteilen". Wenn hier eine grundsätzliche Unterscheidung möglich ist, warum dann nicht beim Straßenverkauf vom Döner vs. Douglas?

gruß


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