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Autor: | joelcoen | ||
Datum: | 18.12.20 00:00 | ||
Antwort auf: | Frage bezügl. Beschränkungen in Sachsen von janus79 | ||
>[https://www.mdr.de/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-mitte-dezember-100.html#sprung12] >In den Beschränkungen ist folgendes zu lesen: >"... Ausgangsbeschränkungen >... zwischen 6 und 22 Uhr >In dieser Zeit darf die Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. " ><> > Familie und Freunde (Kontaktbeschränkungen) > >Grundsätzlich gilt: >... >Erlaubt sind: > private Treffen im eigenen Wohnumfeld mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) > Treffen im öffentlichen Raum mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) > >Wie würdet ihr diese Diskrepanz deuten? Zuhause bleiben. Kontakte minimieren. fertig --- Gesendet mit Android-Client v1.0.2 |
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