Thema:
Re:Überbrückungshilfe Phase II - das war wohl nix... flat
Autor: makaimura
Datum:17.12.20 16:45
Antwort auf:Re:Überbrückungshilfe Phase II - das war wohl nix... von Zinkhal

>Es wird auf einen Verlust im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 abgestellt (also quasi die akuten Zahlen). Bis dato ging man immer davon aus, das bei Vorliegen der allg. Antragsvoraussetzungen sowie Umsatzrückgang und dem Nachweis der Fixkosten ein Anspruch auf Förderung besteht. Dem ist aber wohl nicht so. Von der Logik durchaus auch nicht falsch. Hatte ich keinen Verlust, konnte ich auch keine Fixkosten haben, die wirtschaftlich nicht gedeckt waren. Bis dato ist das Ganze nur völlig falsch von offizieller Seite kommuniziert worden. Es bleibt spannend.

ich glaube die wirklich spannende Frage ist eine andere, nämlich in welcher Reihenfolge Ausgaben priorisiert werden müssen.

Beispiel: ich hab 15t EUR Fixkosten, habe 15t andere Betriebskosten, habe 15t Einnahmen und bekomme 15t EUR Überbrückungshilfe der Phase II. Sind meine Fixkosten dann durch die Einnahmen gedeckt und damit nicht mehr förderfähig oder darf ich die Hilfe behalten, weil ich 15t Verlust im Förderzeitraum hatte, ich mit den Einnahmen die sonstigen Ausgaben decke und die Hilfe für die Fixkosten verwenden kann?


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