Thema:
Re:Überbrückungshilfe Phase II - das war wohl nix... flat
Autor: Zinkhal
Datum:17.12.20 16:36
Antwort auf:Re:Überbrückungshilfe Phase II - das war wohl nix... von Pezking

>>Gerade eine Rundmail an unsere Mandanten verfasst. Es sieht gegenwärtig so aus, als ob ein Großteil der Mandanten die Überbrückungshilfe der Phase II komplett zurückzahlen darf.
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>>Die EU-Kommission hat zwar der deutschen Vorgehensweise grds. zugestimmt, spricht allerdings von ungedeckten Fixkosten. D.h., wer insgesamt keinen Verlust im Förderzeitraum Sep. - Dez. 2020 aufweist, bekommt nix. Hat der Bund schön im FAQ vom 10.12. in einer Fußnote(!) reingepackt und bis dato auch noch nicht offen (und verständlich) kommuniziert. Ach ja, und aus der Fußnote ergibt sich das auch nur indirekt. Die Steuerberaterkammer hat das Problem bestätigt. Nachdem in NRW die Soforthilfe schon eine Vollkatastrophe war, folgt jetzt die nächste. Ich könnte im Strahl kotzen über so viel Unfähigkeit. Bin mal gespannt, ob der Bund das beihilferechtlich irgendwie retten kann...
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>Was heißt "keinen Verlust"? Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? Oder tatsächlich akut rote Zahlen?


Es wird auf einen Verlust im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 abgestellt (also quasi die akuten Zahlen). Bis dato ging man immer davon aus, das bei Vorliegen der allg. Antragsvoraussetzungen sowie Umsatzrückgang und dem Nachweis der Fixkosten ein Anspruch auf Förderung besteht. Dem ist aber wohl nicht so. Von der Logik durchaus auch nicht falsch. Hatte ich keinen Verlust, konnte ich auch keine Fixkosten haben, die wirtschaftlich nicht gedeckt waren. Bis dato ist das Ganze nur völlig falsch von offizieller Seite kommuniziert worden. Es bleibt spannend.


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