Thema:
Re:In Frankfurt Straßenverkauf. flat
Autor: Pezking
Datum:17.12.20 16:17
Antwort auf:Re:In Frankfurt Straßenverkauf. von Phil Gates

>>>Douglas ist ne andere Baustelle, die haben ja versucht ganz schlau zu sein und den Laden komplett offen zu lassen. Aber generell ist es in Hessen in der aktuellen Veerordnung eben explizit vorgesehen, dass der Einzelhandel Ware zur Abholung verkaufen darf.
>>
>>Ja, das ist eine Sache.
>>
>>Aber spontan vor einen Laden gehen, sich nach dem lagernden Sortiment informieren, ggf. beraten lassen, Kaufwunsch äußern, Verkäuferin geht in den Laden und holt die Ware und dann bezahlen?
>>
>>Also den gesamten üblichen Vor-Ort-Kaufablauf einfach vor die Ladentür auf den Bürgersteig verlegen?
>>
>>Das ist doch von Grund auf etwas anderes als eine vorher online getätigte Bestellung nur fix nach Eingang der Abholbestätigung an der Warenausgabe von Media Markt oder Ikea abzuholen.
>>
>>Nie im Leben ist das im Sinne des Erfinders.
>
>Dann muss der Erfinder reinschreiben, dass das nicht erlaubt ist.


Das hat er in Hessen, und deshalb wird das Douglas auch um die Ohren fliegen:

"Verkaufsstellen des Einzelhandels sind – mit Ausnahme systemrelevanter Händler – zu schließen."
(...)
Das bedeutet: „Click and Collect“ ist möglich, Lieferung von Ware ebenfalls."


[https://www.mittelstandsverbund.de/politik/coronavirus/d-lockdown-fuer-haendler-wo-sind-abholungen-und-lieferungen-weiterhin-moeglich-1692572572]

>Im Übrigen, weißte was dann der nächste Schritt ist: Die Leute stehen mit dem Handy vor dem Laden und rufen dort an, bestellen ihren Scheiß telefonisch (das ist explizit das, was der Erfinder wollte) und zwei Minuten später nehmen Sie es in Empfang.

Der "nächste" Schritt ist das bereits existierende Click & Collect, und nicht so ein komplett unkomfortables Einkaufsmodell mit Telefon vor dem Laden.

Douglas hat einen Onlineshop, dorthin kann und soll sich das Geschäft verlagern.


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