Thema:
Re:Non-Food-Bereich nicht abgesperrt im REAL flat
Autor: Telemesse
Datum:16.12.20 13:35
Antwort auf:Re:Non-Food-Bereich nicht abgesperrt im REAL von Matt

>In Baden-Württemberg war das Hauptsortiment der bestimmende Faktor. Lag der Anteil über einer bestimmten Schwelle, also Drogerie, Lebensmittel, PKW-Zubehör usw., durfte auch der Rest verkauft werden.
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>Geschäfte, wie z.B. der kleine Schreibwarenladen, welcher aber Flächenmässig mehr Verkaufsfläche für Nebensortimente hatte(Geschenke, Zeitschriften, Tabak), musste schließen.
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>Ich vermute, dass im Laufe der Woche die Urteile eintrudeln, welche die Schließungen in Einzelhandel rückgängig machen. Ich verstehe auch nicht, warum in Lebensmittelmärkten weiterhin eine Person pro 10m2 Verkaufsfläche, wie gesagt in Baden-Württemberg, erlaubt sind. Auf 10m2 Verkaufsfläche entfallen ca. 4m2 Regalfläche, sprich es wird ganz schön eng.
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>Sinnvoller wäre gewesen tatsächlich über alle Branchen hinweg die zugelassene Personenzahl zu begrenzen und dafür alles geöffnet zu lassen.
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>Man hätte die Beschränkung eine Person pro 25m2 auch auf alle anderen öffentlichen Orte ausweiten können, womit wir dann auch die Gottesdienste erfasst hätten. Die Schulen sind ja zum Glück weitgehend geschlossen worden.
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>Mir ist das alles ohnehin egal, von mir aus kann man die Innenstädte weitgehend in Wohnraum unwandeln und hier und da echtem Einzelhandel Platz bieten. Aber aktuell hängen da eben Arbeitsplätze und Schicksale dran, das sollte man nicht aus den Augen verlieren.


Was ist denn „echter Einzelhandel“?
Ich bin mir auch nicht sicher ob die EG Ladenlokale in Fußgängerzonen sonderlich geeignet als Wohnraum sind;-)


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