Thema: |
|
||
Autor: | MattR | ||
Datum: | 13.12.20 10:05 | ||
Antwort auf: | Germany at it’s best: Ausnahmen vom Lockdown von Rocco | ||
>Ab 16.12. „Lockdown“ mit folgenden Ausnahmen lt Tagesschau: > >Ausnahmen sind demnach der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstände und Großhandel. > >LOL? > >Greets >Rocco Das war aber klar, was mir in der Aufzählung fehlt sind Baumärkte etc. |
|||
< antworten > | |||