Thema:
Re:Ö: Einbrecher wegen Lockdown-Verstoß angezeigt flat
Autor: suicuique
Datum:25.11.20 15:13
Antwort auf:Re:Ö: Einbrecher wegen Lockdown-Verstoß angezeigt von Phil Gates

>>>>Vielleicht können sie ja argumentieren, dass sie zur Arbeit gingen, das ist ja werlaubt. *badabum*
>>>
>>>Hängt wohl davon ab, ob sie Einkommensteuer zahlen :P
>>
>>Perfekt :)
>>Ein weiterer Straftatbestand bei Einbruch: Steuerhinterziehung!
>
>Du wirst lachen, aber in der Tat wird jedenfalls bei Drogenhandel regelmäßig ne fette Rechnung vom Finanzamt wegen hinterzogener Steuern geschickt. Das tut ggf. manchem mehr weh, als die (je nach Menge natürlich) zwei Jahre auf Bewährung für das Drogendelikt.


Danke für den Hinweis :)

So eine Kette von (zusammenhängenden?) Delikten klingt zunächst mal wirklich belustigend.

Aber wenn man drüber nachdenkt ist es wohl sachgerecht das auch so zu trennen.
Ich habe das Bauchgefühl dass es in den USA noch viel mehr auf die Spitze getrieben wird.

Wo ich es in der Tat nicht nachvollziehen könnte: Wenn zb beim Mord in gewissen Fällen (Folter?) noch schwere Körperverletzung dazu kommen würde. IMO ist so eine Verschachtelung bei Delikten die eine echte Obermenge voneinander sind, nur schwer zu vermitteln.
Keine Ahnung ob das so gehandhabt wird.

gruß


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