Thema:
Re:Zwangseinweisungen bei Quarantäne-Verstößen flat
Autor: 677220
Datum:20.11.20 17:58
Antwort auf:Re:Zwangseinweisungen bei Quarantäne-Verstößen von Maxiplus

>
>>
>>Meiner Meinung nach, und das sagt Strobl ja selbst, handelt es sich um Einzelfälle, die wirklich hartnäckig dagegen verstoßen (oder aus Unvermögen, Not heraus gar keine Quarantäne machen könne, etwa Obdachlose). Wie hoch ist die Gefahr wirklich, um jetzt weitere Möglichkeiten Grundrechte außer Kraft zu setzen, zu nutzen?
>>
>>In jedem Fall dürfte schon das Gespräch über die Anwendung des Gesetzes für Abschreckung sorgen. Und für eine Gewöhnung daran, dass es eben notwendig ist, Grundrechte auchmal auszusetzen.
>
>Was bezweckt man als Politiker mit der Verwendung solchen Gruselvokabulars >anderes, als nicht enden wollende Wasserfälle auf die Mühlen der >Verschwörungstheoretiker? Oder will man die Deutschen damit ernsthaft auf eine >härtere Gangart einschwören? Mit "Einzelfällen" fängt es ja immer an.
>Was die Regierenden derzeit teilweise so ablassen, hätte ich bis vor kurzem nie >für möglich gehalten, das macht mich schon ein wenig fassungslos.


Genauso geht es mir auch. Ich glaube zwar nicht, dass wir 2021 in einer Diktatur leben und willkürlich von der Polizei kontrolliert und wegsperrt werden, aber wenn das Jahre so weiter geht (auch unabhängig von Corona, da finden sich sicher auch noch andere Anlässe) kommt irgendwann der Punkt, an dem wir das ja alles gar nicht gewollt haben. Es ging doch nur um etwas Sicherheit.


< antworten >