Thema:
Zwangseinweisungen bei Quarantäne-Verstößen flat
Autor: 677220
Datum:20.11.20 17:03
Antwort auf:Deutschland und Corona #6 - "Winter is coming" von Headhunter

In Baden-Würtemberg sind sich CDU und Grüne inzwischen darin einig, dass es Zwangseinweisungen für sogenannte "Quarantäneverweigerer" grundsätzlich geben soll:

"Nach tagelangem Streit zwischen dem CDU-geführten Innenministerium und dem grün-geführten Gesundheitsministerium besteht nach SWR-Informationen inzwischen Einigkeit darüber, dass Zwangseinweisungen als ultimative Reaktionsmöglichkeit notwendig seien."

[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/coronavirus-keine-einigung-zwangseinweisungen-100.html]

In den weiteren Artikeln zum Thema, die man so findet, erfährt man, dass die Regelung vor allem auf Obdachlose und Flüchtlinge abzielen soll. Die zwangsweise Unterbringung kann auch z.B. in Kasernen oder Hotels erfolgen. Eine richterliche Anordnung ist nötig.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist das Übrigens seit jeher möglich, es handelt sich also um eine Diskussion bzw. Entscheidung das der entsprechende Absatz jetzt im Rahmen von Corona auch angewendet werden soll. Übrigens sagt das Gesetz auch, dass das auch schon möglich ist, wenn anzunehmen sei, derjenige würde sich nicht an die Quarantäne halten.

Ich stelle mir natürlich die Frage, betrifft es am Ende wirklich nur Obdachlose und Flüchtlinge - abgesehen mal davon, dass diese Einengung schon ziemlich krass ist?

BaWüs Innenmnister Strobl sagt im Spiegel-Interview:

"Mir geht es nicht um anständige Menschen, die in der Quarantäne mal an den Altglascontainer gehen, um etwas wegzubringen, sondern um hartnäckige, uneinsichtige Quarantänebrecher."

[https://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-strobl-zu-corona-krise-quarantaenebrecher-muessen-abgesondert-werden-a-00000000-0002-0001-0000-000174103606]

Das ist ein sehr weites Feld. Wie ist es mit dem Fall, dass die Polizei in einer Privatwohnung bei einer Party eine Kontrolle macht, was sie jetzt darf, und dort jemanden feststellt, der eigentlich in Quarantäne sein müsste? Wird der dann auch zwangseingewiesen?

Meiner Meinung nach, und das sagt Strobl ja selbst, handelt es sich um Einzelfälle, die wirklich hartnäckig dagegen verstoßen (oder aus Unvermögen, Not heraus gar keine Quarantäne machen könne, etwa Obdachlose). Wie hoch ist die Gefahr wirklich, um jetzt weitere Möglichkeiten Grundrechte außer Kraft zu setzen, zu nutzen?

In jedem Fall dürfte schon das Gespräch über die Anwendung des Gesetzes für Abschreckung sorgen. Und für eine Gewöhnung daran, dass es eben notwendig ist, Grundrechte auchmal auszusetzen.


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