Thema:
Re:Nicht nur Mitarbeiter, sondern Minister! flat
Autor: Cerberus
Datum:18.11.20 20:34
Antwort auf:Re:Nicht nur Mitarbeiter, sondern Minister! von Matze

§ 4 Verhalten in Gebäuden
(1)    In den Gebäuden des Deutschen Bundestages sind Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucher haben die Würde des Hauses zu achten und auf die Arbeit im Haus Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören.

[https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1-249296]
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