Thema:
Re:Volksverpetzer verbreitet selbst Desinformation flat
Autor: 677220
Datum:12.11.20 14:19
Antwort auf:Re:Volksverpetzer verbreitet selbst Desinformation von pauli3105

>>>>[https://www.volksverpetzer.de/analyse/framing-lauterbach-fake/]
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>>>>Während die Aufgabe des Journalismus u.a. ist, die Mächtigen zu kontrollieren, macht der Volksverpetzer genau das Gegenteil und nimmt sie in Schutz. Obwohl es klar ist, dass Lauterbach die Antastung der Unverletzlichkeit der Wohnung angekündigt hat, wird genau das Gegenteil behauptet und das Ganze auch noch ideologisch triefend.
>>>>
>>>>Das habe ich hier schon dargelegt:
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>>>>[https://www.maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=34&msgid=4812117]
>>>>
>>>
>>>Du hast schon gelesen wer wie das Zitat von Lauterbach entfremdet hat. BILD und AfD.
>>>Das bei Ruhestörung eine Party aufgelöst wird ist normal. Wenn der Nachbar >seinen Swingerclub weiter betreibt obwohl nicht mehr erlaubt, sollte man hier >auch einschreiten. Und wenn es der Nachbar meldet, wer soll es sonst >mitbekommen?  
>>
>>Es geht nicht darum, ob sowas gemeldet wird und die Polizei kommt oder wie Jens Spahn sagt, ob die Menschen aufeinander Acht geben, sondern darum, ob die Wohnung betreten werden darf.
>
>Wenn also in einer Wohnung ein Party stattfindet, die Polizei dort eintrifft, >nicht in die Wohnung gelassen wird, obwohl offensichtlich dort gefeiert wird >oder sich mehr Menschen aufhalten, muß erst ein Durchsuchungsbefehl vom >Gericht erstellt werden?


Das würde hier nichts bringen (und auch sinnlos, wie Du ja selbst feststellst). Denn das Gesetz zielt ja darauf ab, das Betreten gerade OHNE richterlichen Beschluss zu ermöglichen.

>Dann ist die Verordnung ein zahnloser Tiger.

Ich halte es durchaus für effektiv, wenn die Beamten bei offensichtlichen Privatparties VOR der Tür darauf hinweisen, dass dies nicht gestattet ist. Zumal die Dokumentation solcher Vorgänge zahlreiche zivilrechtliche Möglichkeiten nach sich zieht, z.B. wenn Vermieter nicht wollen, dass ihr Wohnhaus zur Corona-Brutstätte wird.
Sollten darüber hinaus im Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung Parties mit 100rten Personen stattfinden, besteht ja auch immernoch die Möglichkeit die Teilnehmer vor der Haustür mit dem Bußgeld zu belegen. In dem Fall ist es sicher nicht zu viel verlangt, wenn zwei Beamte da Nachtschicht schieben und observieren, wer kommt und geht und die Personalien entsprechend nehmen.


>>>>Ein "Aufklärungsseite" oder "Factchecker" sind das scheinbar nicht gerade. Die versuchen nur Dinge zu widerlegen, die nicht in ihr Weltbild passen und verrennen sich dabei total.
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>>>>Wie die Sache im konkreten Fall liegt kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich finde ich die Abmahnerei usw. nicht schön, egal wen sie trifft. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.


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