Thema:
Re:so einfach ist das nicht: flat
Autor: Bomber
Datum:09.11.20 07:19
Antwort auf:so einfach ist das nicht: von joelcoen

>gibt ja noch ein Arbeitschutzgesetz.
>Zudem gibt ein eine Covid 19 Regel.
>Diese konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz.
>Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der AG dafür zu sorgen, dass Gefährdungen ermittelt werden und Maßnahmen ergriffen werden. Die Maßnahmen werde in den Sars Cov Regeln benannt. Weicht er davon ab, muss er andere gleichwertige Maßnahmen ergreifen.
>Der AG ist verantwortlich dafür, dass du sichere Arbeitsbedingungen vorfindest.
>Verstöße bitte am die zuständige Arbeitsschutzbehörde melden (Gewerbeaufsicht/ BG)


This!
Aber, man sollte nicht vergessen: Sobald die Gewerbeaufsicht im Haus ist, prüft die ALLES, nicht nur die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen. Da wird dann auch gerne mal gegen das Arbeitszeitgesetz geprüft und da schaut es bei fast allen Firmen eher finster aus.

ABER 2: Trotzdem kann man den AG mal darauf hinweisen, dass er eine Fürsorgepflicht hat. Sollte sich der AN mit Corona nachweislich am Arbeitsplatz infizieren, da Hygieneschutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, ist der AG voll haftbar.


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