Thema:
Unverletzlichkeit der Wohnung fällt wohl doch flat
Autor: 677220
Datum:06.11.20 17:30
Antwort auf:Deutschland und Corona #5 von Headhunter

Zumindest sieht das der heute im Bundestag besprochene Gesetzentwurf vor:

[https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf]

Im Wesentlich, wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Gesetzentwurf dazu gedacht, solchen Rechtsverordnungen wie die aktuellen "Corona-Maßnahmen" durch den Bundestag die Zustimmung zu erteilen, was bis jetzt ein Mangel war. Die erlassbare Rechtsverordnung selbst steht fest.

Inhaltlich wird dabei auch darauf abgezielt, dass bestimmte Einschränkungen der Grundrechte eben (in angemessener Form und Abwägung) auftreten können und das dies dann eben so ist. Hier wird eben auch nochmal klar gestellt, dass dies explizit auch die Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft, aber auch unter Versammlungsfreiheit die in der Rechtsverordnung genannten reliogiösen Zusammenkünfte usw. bis hin zur körperlichen Unversehrtheit.

"Artikel 7

Einschränkung von Grundrechten

Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2  des  Grundgesetzes),  der  Versammlungsfreiheit  (Artikel  8  des  Grundgesetzes),  der  Freizügigkeit  (Artikel  11  Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt."


Auch religiöse Zusammenkünfte können untersagt werden.

Zudem wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt. Hierbei geht wohl darum, dass Personen, die reisen, aber - sofern per Rechtsverordnung erlassen - keine Impfdokumente über Ihren Gesundheitszustand vorweisen, auch gegen Ihren Willen ärztlich untersucht werden können:

"Personen,  die  kein  aufgrund  der  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  Nummer  1  erforderliches  ärztliches  Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden."

Das Ganze kann man jetzt gut oder schlecht finden, in jedem Fall wird es sicher noch der Betrachtung durch das BVerfG bedürfen, Klagen werden sicher nicht auf sich warten lassen.

Interessant für mich aber ist, dass Lauterbach es eben doch so gemeint hat, wie er gesagt hat, und nicht so, wie es hier steht: [https://www.volksverpetzer.de/analyse/framing-lauterbach-fake/]


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