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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 06.11.20 17:30 | ||
Antwort auf: | Deutschland und Corona #5 von Headhunter | ||
Zumindest sieht das der heute im Bundestag besprochene Gesetzentwurf vor: [https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf] Im Wesentlich, wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Gesetzentwurf dazu gedacht, solchen Rechtsverordnungen wie die aktuellen "Corona-Maßnahmen" durch den Bundestag die Zustimmung zu erteilen, was bis jetzt ein Mangel war. Die erlassbare Rechtsverordnung selbst steht fest. Inhaltlich wird dabei auch darauf abgezielt, dass bestimmte Einschränkungen der Grundrechte eben (in angemessener Form und Abwägung) auftreten können und das dies dann eben so ist. Hier wird eben auch nochmal klar gestellt, dass dies explizit auch die Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft, aber auch unter Versammlungsfreiheit die in der Rechtsverordnung genannten reliogiösen Zusammenkünfte usw. bis hin zur körperlichen Unversehrtheit. "Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt." Auch religiöse Zusammenkünfte können untersagt werden. Zudem wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt. Hierbei geht wohl darum, dass Personen, die reisen, aber - sofern per Rechtsverordnung erlassen - keine Impfdokumente über Ihren Gesundheitszustand vorweisen, auch gegen Ihren Willen ärztlich untersucht werden können: "Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden." Das Ganze kann man jetzt gut oder schlecht finden, in jedem Fall wird es sicher noch der Betrachtung durch das BVerfG bedürfen, Klagen werden sicher nicht auf sich warten lassen. Interessant für mich aber ist, dass Lauterbach es eben doch so gemeint hat, wie er gesagt hat, und nicht so, wie es hier steht: [https://www.volksverpetzer.de/analyse/framing-lauterbach-fake/] |
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