Thema:
Re:Kann man das nicht gerichtlich verbieten? -nt flat
Autor: Matt
Datum:06.11.20 13:24
Antwort auf:Kann man das nicht gerichtlich verbieten? -nt von Fritz Schober

Ich vermute einfach mal, dass es so oder so verboten ist. Öffentlicher Raum und politisch motiviert, schreit nach Versammlung. Gegen einen einzelnen wird man nichts unternehmen können, solange er nur seine Meinung äußert. Da sich hier aber mehrere verabreden, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

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