Thema:
Re:Gedanken zum Lockdown Light flat
Autor: BOBELE
Datum:30.10.20 12:37
Antwort auf:Re:Gedanken zum Lockdown Light von MattR

>>>>>Habe ich auch nicht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es, wenn die Gerichte den Lockdown Light einkassieren, genauso kommen wird - eine auf einer entsprechenden Notstandsverordnung/Infektionsschutz basierenden generellen Ausgangssperre und damit hätten wir einen Schaden, den ich mir jetzt im Moment nicht einmal im Ansatz vorstellen kann.
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>>>>Genau das. Was ich darum ÜBERHAUPT nicht verstehe ist, warum diese Konsequenz nicht deutlich vermittelt wird. Vielleicht wäre die Akzeptanz größer, wäre das bekanntermaßen die nächste Stufe und nicht, dass Gerichte das alles einkassieren und es weitergeht, als hätte der Staat keine Optionen mehr dann.
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>>>Auch dieser muss rechtlich haltbar sein
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>>Was es nach Ausrufen des Katastrophenfalles ist.
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>Auch dann kann man gerichtlich prüfen lassen ob es gerechtfertigt ist.


Das kannst Du natürlich immer. Noch viel häufiger als bei den eingereichten Klagen beim letzten Lockdown wird es aber dazu kommen, dass Gerichte Klagen gar nicht erst annehmen, weil es keine Grundlage gibt, gegen die sie geprüft werden müssten.

Quasi alle Urteile, in denen Maßnahmen als rechtsunwirksam erklärt wurden, erklärten das in der Urteilsbegründung damit, dass die Maßnahme "keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes darstelle" oder unverhältnismässig sei. Auch wenn es dann immer hiess: "Das Gericht hat festgestellt, dass das alles gegen die Verfassung verstößt!", ich hab noch kein Urteil gelesen, in dem DAS wirklich die Urteilsbegründung war.

Diese Prüfungen sind hinfällig, wenn Maßnahmen nicht mehr aufgrund der schwammig formulierten Regeln des Infektionsschutzgesetzes angeordnet werden, sondern aufgrund der im Katastrophenfall geltenden Katastrophenschutzgesetze.  

Aber natürlich kann man klagen. Die Erfolgeerlebnisse dabei düften aber deutlich seltener ausfallen als während des ersten Lockdowns.


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