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Autor: | MattR | ||
Datum: | 30.10.20 12:06 | ||
Antwort auf: | Re:Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen zu den Maßnahmen von ChRoM | ||
>>Da könnten wir dann schnell bei Rechtsbeugung landen > >Im hiesigen Kontext erscheint mir der Ermessensspielraum schon recht groß. Konnte die Regierung glaubhaft machen, dass die Maßnahmen notwendig sind, um Gefahr abzuwenden? Wer will da einem Richter Rechtsbeugung nachweisen, wenn er zu dem Schluss kommt: ja. Es liegt eine gewisse Willkür vor wieso Friseur Ja Kosmetiker nein das muss begründet werden gesendet mit m!client für iOS |
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