Thema:
Söder geht voran: Katastrophenfall für Bayern flat
Autor: BOBELE
Datum:29.10.20 14:26
Antwort auf:Deutschland und Corona #5 von Headhunter

Söder hat angekündigt, den Katastrophenfall für Bayern auszurufen. Damit kann er dann deutlich schärfere Einschränkungen durchsetzen. Die Kontaktbeschränkung auch in Privaträumen hat er schon angekündigt. Da laufen die Klagen gegen die Maßnahmen dann ins Leere.

Quelle unter anderen:

[https://www.focus.de/politik/deutschland/corona-debatte-im-live-ticker-merkel-gibt-regierungserklaerung-ab_id_12170213.html/]

Edit... Als Diskussionsgrundlage einige relevanten Auszüge aus dem bayrischen Katastrophenschutzgesetz:


Art. 9
Inanspruchnahme Dritter
(1) 1Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr von jeder Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen sowie die Inanspruchnahme von Sachen anordnen. 2 Art. 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr in Verzug dürfen die eingesetzten Kräfte Sachen unmittelbar in Anspruch nehmen.


Art. 10
Platzverweisung und Räumung
1Die Katastrophenschutzbehörde kann das Betreten des Katastrophengebiets verbieten, Personen von dort verweisen und das Katastrophengebiet sperren und räumen, wenn das zur Katastrophenabwehr erforderlich ist. 2Von der Katastrophenschutzbehörde hierzu beauftragte eingesetzte Kräfte haben diese Befugnis bei Gefahr im Verzug, soweit Polizei nicht zur Verfügung steht.


Art. 19
Einschränkung von Grundrechten
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Art. 8 Abs. 2, Art. 11, 13 des Grundgesetzes, Art. 102, 106 Abs. 3, Art. 109, 113 der Verfassung) können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden.


< antworten >