Thema:
Das gibts doch in allen Strafsachen schon... flat
Autor: BOBELE
Datum:28.10.20 10:04
Antwort auf:Lauterbach fordert Kontrollen in Privatwohnungen von MattR

... warum muss man das bei der Brisanz hier anders behandeln?

Das Vergewaltigen von Kindern ist ja auch nicht nur in der Öffentlichkeit verboten und in den eigenen vier Wänden kann man das schon machen. Hier würde wohl niemand argumentieren, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein höheres Gut wäre als das Kindswohl. Und wenn jemand zur Anzeige bringt, das nebenan gerade ein Kind missbraucht wird, dann wird die Polizei wegen der Gefahr im Vollzug wohl auch kaum auf eine Untersuchung der Wohnung verzichten.

Vielleicht hören wir mal auf, gemeingefährliches Verhalten wie das Feiern von Spreaderparties als vernachlässigbare Ordnungswidrigkeit zu betrachten. "Willst Du wirklich Leute, die ne Party feiern, mit Kinderfickern vergleichen?" JA, WIRD ZEIT!! Dieses asoziale und gemeingefährliche Verhalten gehört wie versuchte Körperverletzung oder sogar versuchter Totschlag in etlichen Fällen verfolgt und bestraft. Sollten sich im Rahmen solcher Veranstaltungen tatsächlich Leute anstecken und ggf. sogar versterben, gerne auch vollendeter Totschlag. Diese Schwachmaten begreifen die Tragweite ihres Tuns erst bei entsprechenden Konsequenzen.

Und da ich keinen Unterschied mache zwischen der Behandlung von andere Gewaltverbrechen und der Verfolgung von Leuten, die die Infektion verbreiten, kann ich auch nicht erkennen, dass wir uns damit zum Polizeistaat entwickeln. Es bleibt diesbezüglich alles, wie es ist. Nur die zugrundeliegende Tat wird endlich richtig eingeordnet.


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