Thema:
Re:Merkel zieht die MP-Konferenz auf Mittwoch vor flat
Autor: BOBELE
Datum:27.10.20 08:17
Antwort auf:Re:Merkel zieht die MP-Konferenz auf Mittwoch vor von Boabdil

>>Ab dann dürfte es echte Maßnahmen geben, diese Pseudomaßnahmen wie Sperrstunden um 23 Uhr dürften sich ja kaum auf das Epidemiegeschehen auswirken. Leider werden gerade die Maßnahmen, die das Privatleben betreffen, am wenigsten ernstgenommen.
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>Welche Maßnahmen schweben dir konkret vor? Ein rigoroses Kontaktverbot im Privatleben und Ausgangssperren wären bei uns verfassungsrechtlich (zum Glück) nicht möglich.


Ich hab keine Ahnung, wie Du darauf kommst. Natürlich sind die möglich. Und vor allem die entsprechenden Gesetze zum Katastrophenschutz sehen das auch ausdrücklich vor. So ziemlich alle Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn im Notfall das Allgemeinwohl oder höhere Rechtsgüter geschützt werden müssen. Es gilt nur das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Der Staat darf die Grundrechte nur so weit beschneiden, wie es keine andere Möglichkeit gibt, die oben genannten Ziele zu erreichen.

Und das wird immer wahrscheinlicher, je näher die Situation sich einer "Katasptrophe" nähert, denn dann können die entsprechenden Gesetze zum Einsatz kommen. Solange die Intensivstationen nicht überlaufen, man Menschen darum nicht sterben lassen muss, ist ein Katastrophenfall nicht nachvollziebar. Sollte das aber mal der Fall sein, dann gelten andere Regeln. Dann werden die selben Gerichte, die jetzt immer wieder Massnahmen als unverhältnismässig einkassieren, plötzlich anders entscheiden. Wer also jetzt aus den bestehenden Urteilen ableitet, dass damit unwiderruflich festgestellt worden sei, dass bestimmte Maßnahmen gegen das Grundgesetz verstoßen, der könnte sich noch wundern. Diese Urteile haben nämlich nur für das zum Zeitpunkt der Fällung geltende Verhältnis von Massnahmen zu Gefahrensituation Gültigkeit.

Ein kompletter Lockdown mit strikter Ausgangssperre und Kontaktverbot ist im Katastrophenfall problemlos durchsetzbar.


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