Thema:
Re:Toll find ich ja die Begründung flat
Autor: Pezking
Datum:16.10.20 14:18
Antwort auf:Re:Toll find ich ja die Begründung von _bla_

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>>Ich denke, der Richter spielt hier auf die unterschiedlichen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen am selben Ort im selben Etablissement je nach Uhrzeit an. Was nach 23 Uhr plötzlich notwendig sein soll, müsste es eigentlich auch rund um die Uhr sein.
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>Mit der Begründung könnte man aber auch jede Geschwindigkeitsbegrenzung kippen, da kann nachweisen, wo das Limit liegen muss, und schlimme Unfälle können auch bei geringerer Geschwindigkeit passieren. Und das Gericht versteht die Natur der AHA Maßnahmen völlig falsch. Es ist nicht so, das es bei perfekter Einhaltung der AHA Maßnahmen und Hygienekonzepte gar kein Ansteckungsrisiko mehr gibt, sondern das Ansteckungsrisiko wird nur deutlich reduziert. Aber allein zuhause bleiben hat halt immer noch ein viel geringeres Risiko. Und da wir derzeit stark steigende Infektionszahlen haben muss einfach das Risiko insgesamt reduziert werden, also bspw. auch dadurch, das Restaurants zwar noch besucht werden dürften, aber weniger lange.


Sehe ich ja alles weitgehend genauso.

Nur ist die Begründung des Gerichts IMO nicht so wischiwaschi formuliert, dass man damit alles kippen könnte. Ich klammere mich da an die Formulierung "die sonst geöffnet haben dürfen". Gleicher Ort, gleicher Laden, sicher vor 23 Uhr am stärksten frequentiert - aber dann erst Sperrstunde mit Infektionsgeschehen als Begründung? An die Uhrzeit könnte man sowas eher zum Lärmschutz knüpfen.

IMO ist das die zielgenaue Argumentation des Gerichts. Persönlich denke ich auch: Sperrstunde 23 Uhr ist besser als nix. 21 Uhr fände ich noch besser.


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