Thema:
Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.10.20 17:54
Antwort auf:Re:Beherbungsverbot in BaWü wurde gekippt von euph

>Mal die Frage an den Juristen: Kannst du dir eine entsprechende Regelung vorstellen, die juristisch nicht kassiert wird?
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Möglich wäre das eventuell schon, man müsste halt etliche Ausnahmen aufnehmen und das Wichtigste wäre die Darstellung der Abwägungskriterien in der Gesetzesbegründung. Der Gesetzgeber muss eingeschränkte Grundrechte benennen und begründen, warum er sie einschränkt und warum das in dem Fall nach sorgfältiger Abwägung verhältnismäßig ist. Das lernt man in Staatsrecht II üblicherweise im ersten Semester. An dieser Abwägung kranken aber die ganzen mit der heißen Nadel gestrickten Gesetze und Verordnungen. Wenn man wollte, könnte man das fast alles kippen. Allerdings haben die Gerichte da im Eilverfahren einen gewissen Spielraum, im Hauptsacheverfahren (also in ein paar Jahren) fliegen aber wohl die meisten Normen der Bundesregierung und den Landesregierungen um die Ohren, und zwar nicht weil sie inhaltlich blödsinnig sind, sondern schlicht handwerklich ultramies gemacht. Das gilt übrigens für sehr viele Gesetze und Verordnungen, siehe nur den Bugeldkatalog für den Straßenverkehr. Die geben sich da einfach keine Mühe, obwohl jeder, der zwei Examina gepackt hat, es eigentlich beherrschen müsste, eine Grundrechtsabwägung vorzunehmen.


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