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Autor: | Rocco | ||
Datum: | 15.10.20 12:24 | ||
Antwort auf: | Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? von moishe maseltov | ||
Alle anderen Bundesländer werden wohl folgen, oder nicht? Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. (Bild) Greets Rocco |
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