Thema:
Re:Sind Geschäftsreisen nicht ausgenommen? [nt] flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.10.20 10:42
Antwort auf:Re:Sind Geschäftsreisen nicht ausgenommen? [nt] von Joschi

>Von einem Hoteldirektor aus Köln hörte ich, dass sie dort Geschäftsreisende aus Risikogebieten unterbringen dürfen und auch Touristen auf diesen Ausweg hinweisen...

Da ich mich gerade selbst damit beschäftigen muss: es ist regional unterschiedlich. Baden-Württemberg hat wohl das strengste Gesetz, es gibt keine Ausnahme für Dienstreisen. Nur mit negativem Test darf man übernachten, der darf aber nicht älter als 48h sein, was die Sache derzeit zu einem Gamble macht, weil die Verbrauchsmaterialien wohl nicht mehr ausreichend vorhanden sind und es auch bei selbst bezahlten Tests länger dauern kann.

Da wohl nahezu alle Teilnehmer der Fortbildung, zu der ich eigentlich reisen wollte (und die ich wegen berufsrechtlicher Vorgaben machen muss, um meine Fachanwalts-Qualifikation nicht zu verlieren) vor dem Problem stehen, inklusive die Referenten (Professoren) bin ich mal gespannt, was jetzt von Seiten des Veranstalers gemacht wird. Es war schon von vornherein als Hybrid-Konferenz ausgelegt, daher gehe ich davon aus, dass es per Zoom stattfinden wird. Sehr schade, hatte gehofft, dass die sich gestern auf einheitliche Regeln einigen, inkl. Ausnahme für dienstlich veranlasste Reisen.


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