Thema:
Re:Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? flat
Autor: hootie_2K
Datum:07.10.20 20:46
Antwort auf:Beherbergungsverbot im Risikogebiet, außerorts arbeiten? von moishe maseltov

>So wie ich es jetzt verstanden habe, kann man durch das Beherbergungsverbot außerorts nicht für eine Geschäftsreise übernachten (wenn man im Risikogebiet wohnt) es sei denn man testet 48h davor.
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>Ist das im Geringsten praktikabel? Also bekommt man die Tests so schnell? Und muss man die Tests selber zahlen?
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>Da ich meistens Reisen mache, verstehe ich nicht so ganz wie das funktionieren soll, wenn man zb 7 Tage am Stück in verschiedenen Städten unterwegs ist, kann man ja auch schlecht ein Ergebnis von vor 48h nachweisen...
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


Ich finde das Beherbergungsverbot eine Frechheit. Das sowas rechtlich überhaupt möglich ist finde ich einen Hammer. Es ist ja nicht so dass bei 53 pro 100.000 die Zombie Apokalypse tobt und ein dramatischer Unterschied zu 45 pro 100.000 besteht. Bei allem Verständnis für Corona Maßnahmen gehen mir diese Eingriffe des Staates und der Länder echt zu weit.


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