Thema:
Re:Corona Kinderbonus und Kinderfreibetrag flat
Autor: K!M
Datum:08.09.20 14:35
Antwort auf:Re:Corona Kinderbonus und Kinderfreibetrag von suicuique

>>Das soll ja verrechnet werden, aber ich verstehe nicht wie. Und in den aktuellen Nachrichten wird das gar nicht erklärt! :-( Sollten wir diese 300€ bekommen, aber am Ende mit der Steuer verrechnet werden, dann lege ich die ganz sicher Beiseite bis die Steuererklärung 2020 durch ist.
>
>Hier mit Beispiel:
>[https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/corona-kinderbonus-und-kinderfreibetrag_170_519212.html]
>
>
>Bei welchem Einkommen profitiert man vom Kinderbonus?
>
>Das Beispiel zeigt, dass das Einkommen geringer sein muss, um vom Kinderbonus zu profitieren. Bei einem Einkommen bis 33.900 EUR profitieren beispielsweise unverheiratete Eltern voll. Bei einem Einkommen ab 42.950 EUR wird der Bonus für Kinder in der Einkommenssteuer voll verrechnet, zwischen 33.900 und 42.950 EUR anteilig. Bei verheirateten Eltern sind die doppelten Beträge heranzuziehen (bis 67.800 EUR keine Verrechnung, ab 85.900 EUR volle Verrechnung, zwischen 67.800 und 85.900 EUR anteilig.


Ah Danke! Dann verpufft das bei uns wohl zum größten Teil, schade. Könnten wir dann doch gut gebrauchen.


< antworten >