Thema:
Re:Du meinst sicher "ohne" Kontrollen... flat
Autor: K!M
Datum:01.09.20 10:06
Antwort auf:Re:Du meinst sicher "ohne" Kontrollen... von BOBELE

>>>... aber das finde ich nicht. Es gibt zwei Stellschrauben: Regelmässige und weitreichende Kontrollen oder die Höhe der Strafen. Aus beidem zusammen lassen sich die zu erwartenden Konsequenzen ableiten. Hab ich nur so Witzstrafen und kontrolliere wenig, dann lässt sich der ein oder andere dazu hinreissen, dass zu riskieren. Das Gesamtrisiko ist gering. Sind bei gleichbleibend sporadischen Kontrollen die Strafen aber drakonisch, ändert sich das. Ich habs an anderer Stelle schon mal erwähnt und bin noch immer der Meinung, dass Geldstrafen immer abhängig von den Einkünften sein müssen und immer auch eine wirkliche Einbuße bedeuten müssen. Gerne auch im Wiederholungsfall gestaffelt. Setz mal für so einen Maskenverstoß beim zweiten Mal ein Monatsgehalt auf die Rechnung und schon wirst Du niemanden mehr ohne Maske sehen.
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>>So was muss aber auch immer praktikabel und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand durchführbar sein. Wer erwischt wird zahlt nen Fuffi an Ort und Stelle und kriegt ne Quittung. Wer kein Geld dabei hat kriegt ne Rechnung und zahlt 20 Euro mehr (Verwaltungsmehraufwand, Porto etc.).
>>Wer nicht zahlen oder rumdiskutieren will kriegt direkt ne Hentschel Schelle und darf weitergehen.
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>Wer erwischt wird, dessen Personalien werden festgestellt bzw. er wird, so er sich nicht ausweisen kann, zu Feststellung der Personalien in Haft genommen. Die Strafen werden dann im Rahmen der Steuerberechnung über das Finanzamt am Ende des Jahres erhoben... in diesem Rahmen kann dann auch die Höhe der Strafen im Bezug auf die Einkünfte festgestellt werden.


Das fordere ich schon lange. Tagessätze als Strafe in Bezug auf die letzten Einkommensteuererklärung. Wenn du 10.000€ im Monat verdienst, dann sind dir 10€ Knöllchen oder 50€ ohne NMS echt egal.


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