Thema:
Re:Bund und Länder wollen Corona-Regeln wieder verschärf flat
Autor: 677220
Datum:29.08.20 09:00
Antwort auf:Re:Bund und Länder wollen Corona-Regeln wieder verschärf von Deashcore

>>>>Ist bei uns auch so. Wenn du in ein Risikogebiet reist und dir da Corona wegholst, kriegst du außerdem keine Lohnfortzahlung solange du krank bist, da du vorsätzlich gehandelt hast.
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>>>Uh, das ist dünnes Eis & wird kaum haltbar sein. Krank ist krank.
>>>
>>>Du kannst ja Jemanden, der sich beim Skifahren das Bein gebrochen hat, nicht auch den Lohn entziehen, weil er sich vorsätzlich in Gefahr gebracht hat.
>>>Zumal du nicht auskunftspflichtig bist, was die Art der Erkrankung ist.
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>>Kann gut sein, dass das streitbar ist. Ich meine es ist auch bewusst etwas schwammig formuliert, ala "kann". Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das als Abschreckung schon seinen Zweck erfüllt. Finde ich auch gut offen gesagt.
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>Edit: nochmal geschaut. Es steht da, dass lt. Entgeltfortzahlungsgesetzt der Arbeitnehmer nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er ohne sein Verschulden erkrankt. Nach aktueller Rechtssprechung wäre es demnach so, dass wenn du wissentlich in ein Risikogebiet reist und dort erkrankst, ein "Verschulden gegen dich selbst" vorliegt.


Meiner Ansicht nach liegt auch bei der Reise in ein Risikogebiet kein Verschulden vor solange Du Dich an die geltenden Regeln wie Abstand usw. hältst. D.h. ein Verschulden wäre nur nachgewiesen, wenn es ein Foto gibt, wie Du mit englischen Studentinnen knutscht ;)

Unabhängig davon, muss man sicher auch unterscheiden, ob Du nur in Quarantäne bist, oder ob Du krank bist. Der AN kann dem ganzen schon dadurch entgehen, dass er sich unmittelbar nach der Rückkehr auch krankschreiben lässt, was natürlich ebenfalls etwas unethisch ist, falls man gar nicht krank ist.


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