Thema:
Oberverwaltungsgericht bestätigt Demoerlaubnis flat
Autor: Telemesse
Datum:29.08.20 08:38
Antwort auf:Demo in Berlin von Slapshot

Hier geht es um eine rechtliche Beurteilung der Fakten und nicht um eine persönliche moralische Einschätzung. Das ist der Unterschied den einige hier offenbar nicht erkennen wollen. Es ist unstrittig das alle möglichen Faschoplattformen zu der Demo mobilisieren wollen wie schon am 1. August. Laut dem Verfassungsschutzbericht ist deren Einfluss allerdings nicht sonderlich groß und die Aufrufe sind am 1. August ziemlich im Sande verlaufen. Wie das heute wird, wird sich zeigen. Die Bilder von gestern Abend zeigen imo aber keine andere Zusammensetzung der Teilnehmer wie am 1. August,
Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Auffassung des Gerichtes von gestern nochmals bestätigt.

„Das Verwaltungsgericht Berlin hatte aber am Freitag entschieden, dass die Versammlung unter bestimmten Auflagen stattfinden dürfe. Es stellte fest: Für ein Verbot lägen keine Voraussetzungen vor. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt und mit 900 Ordnern und 100 "Deeskalationsteams" Vorkehrungen getroffen. Auflagen für die Demo seien vom Land nicht hinreichend geprüft worden.“

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Ein präventives Verbot aufgrund von spekulativen Mutmaßungen steht eben rechtlich auf äußerst wackeligen Beinen. Dabei spielt es kein Rolle welche Klientel für welchen Schwachsinn auch immer auflaufen möchte. Entweder es gibt ein realistisches Bedrohungsszenario oder nicht und diese Bewertung traue ich den Gerichten immer noch deutlich besser zu als Politikern oder Google Internetexperten.
Und auch wenn ich den Großteil der dortigen Demoteilnehmer für verblödete Schwachmaaten halte, begrüße ich die Entscheidung der Gerichte. So ist das eben in einer Demokratie. Jeder darf seinen Senf zum besten geben und alle anderen haben es zu ertragen. Darüberhinaus müsste es doch für die Reichsbürger und ihre Fans völlig unerklärlich sein wie ein Gericht eine Entscheidung des angeblich allmächtigen Regimes einfach so kippen kann.


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