Thema:
Re:Kontrollen flat
Autor: Fohlenfan77
Datum:27.08.20 13:24
Antwort auf:Re:Kontrollen von euph

>Darauf zieht sich die Bahn ja auch zurück. Aber wie ist das rechtlich. Muss das in den Beförderungsbedinungen direkt aufgeführt sein oder reicht es nicht aus, dass man das tragen einer Maske durch die Aushänge an den Haltestellen und an den Eingangstüren zur Pflicht und damit zum Teil der Beförderungsbedingungen macht?

Es muss in den Beförderungsbedingungen explizit aufgeführt sein. Nur dann kann der Fahrer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Verweigerern die Mitnahme verwehren. Aktuell hast Du ja bereits an den Bussen und Bahnen entsprechende Hinweise.

Die Kontrollen können letztendlich aber auch von entsprechend geschulten (und geschützte) Personen durchgeführt werden. Gerade auf dem Land kann man einem Kollegen, der "nebenbei" ab und an noch Fahrkarten kontrolliert, nicht ansatzweise zumuten, auch noch Masken zu kontrollieren.


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