Thema:
Wird sicher aufgehoben flat
Autor: 677220
Datum:26.08.20 20:15
Antwort auf:Coronademo in Berlin darf nicht stattfinden von Lord Chaos

Die Gerichte werden beurteilen müssen, ob die Gefahr für die allgemeine Bevölkerung durch die zu erwartende Verbreitung des Viruses so groß ist, dass das Infektionsschutzgesetz Vorang hat. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass sich die Demonstration ja gegen auch das Gesetz selbst ansich richtet sozusagen.

Dass bei der Demonstration auch Straftaten z.B. durch Rechtsextreme wie das Zeigen verbotener Symbole begangen werden könnten, sollte jedenfalls kein ausreichender Grund sein, diese zu verbieten.

Die blose Anwesenheit, selbst wenn in der Mehrheit, von sog. "Querdenkern" oder "Verschwörungstheoretikern" allein ist sicher sogar gar kein Grund. Man müsste dann schon sagen, dass die Mischung aus Neonazis und sonstigen Systemfeinden gezielt eine Abschaffung des politischen Systems, Grundgesetzes usw. zum Ziel hätte, was ich hier nicht erkennen kann. Wahrscheinlich wird es sogar schwer überhaupt eine ausreichend große Gruppe solcher Leute dort zu identifizieren.


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