Thema:
Re:Maskenpflicht und/oder Abstand? flat
Autor: Matt
Datum:24.08.20 14:36
Antwort auf:Maskenpflicht und/oder Abstand? von Cerberus

Hier eiern ja mal wieder alle herum. Die Antwort gibt es hier, unter dem Punkt „Schulen“:

[https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6]

Zusammengefasst: Mund-/Nasenschutz ist grundsätzlich ab Klasse 5 Pflicht, auch im Unterricht. Für Lehrer gelten Ausnahmen, wenn der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann.

Wenn es pädagogische Erfordernisse gibt oder sonstiges, was das erreichen des Unterrichtszieles mit tragen von MNS verhindert, kann die Schule von dem verpflichtenden tragen von MNS absehen. Dann sollte jedoch(sprich auch hier sind Ausnahmen möglich) der Mindestabstand einzuhalten sein.

Die Antwort lautet also: Ja, in NRW darf der Mindestabstand im Klassenzimmer unterschritten werden, wenn MNS getragen wird.


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