Thema:
Re:Schadensbegrenzung mit der "Gelddruckerei"? flat
Autor: makaimura
Datum:09.08.20 00:21
Antwort auf:Re:Schadensbegrenzung mit der "Gelddruckerei"? von Fritz Schober

>Bislang war sowas mal hier und da. Covid betrifft schlagartig ganze Branchen.

die Verkürzung auf drei Jahre bis zur Schuldenbefreiung gab's bisher ja auch schon, war aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die haben jetzt einfach die Voraussetzungen zusammengestrichen, damit sie mit den Unmengen an Einzelfallprüfungen im kommenden Jahr nicht überfordert werden. So kommen jetzt einfach alle in den "Genuss" der 3-Jahres Regelung. Und wenn die ganzen Covid-bedingten Insolvenzen "durch" sind, wird's wieder verlängert. Daher die Begrenzung via Gesetzesbeschluss auf 2025.


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