Thema:
Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt flat
Autor: Goldfisch
Datum:08.08.20 16:19
Antwort auf:Deutschland Klassenbester? Der Fahrplan Thread #4 von Rocco

Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind. Für Insolvenzverfahren, die ab dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.


[https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/070120_Restschuld.html]


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