Thema:
Fitness und Kultur muss schließen, Gastro eingeschränkt! flat
Autor: Cerberus
Datum:23.06.20 11:52
Antwort auf:Bis 30.6. von jabbathehutt


[https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html]

Die Gastro allerdings nur bedingt:

"Der Lockdown bedeutet, dass nun wieder Kontaktbeschränkungen eingeführt werden. Menschen aus einer Familie oder einem Hausstand bzw. zwei Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten. Außerdem sind Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen vorübergehend nicht gestattet, Ausstellungen und Museen müssen wieder schließen. Restaurants und Speisegaststätten können geöffnet bleiben, aber nur noch für Menschen aus einem Hausstand. Das Grillen in Parks ist verboten. Ein "Ausreiseverbot" für Bürger des Kreises gebe es aber nicht. Verließen Bürger den Kreis, hätten die Beschränkungen rein rechtlich keine Wirkung mehr für sie."

von hier: [https://www.tagesschau.de/inland/lockdown-guetersloh-103.html]


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