Thema:
Re:Arbeitgeber will Krankheiten wissen. flat
Autor: Matt
Datum:10.06.20 14:49
Antwort auf:Arbeitgeber will Krankheiten wissen. von sYntiq

>- Habe ich Vorerkrankungen und wenn ja, welche?
>- Habe ich Allergien, wenn ja, welche?

Geht den AG erstmal nichts an, sprich AN können nicht gezwungen werden, diese Daten zu liefern.
Freiwillig ist das natürlich möglich. Ohne entsprechende Information kann der AG Angehörige von Risikogruppen nicht schützen. Wenn Schutz gewünscht oder benötigt wird, muss das auch gegenüber dem AG angezeigt werden, logisch.

Vorsicht, wenn ein AN Gründe anzeigt, welche z.B. dazu führen, dass diese Person nicht beschäftigt wird oder anderweitige Vorteile erschlichen werden, ist dies abmahnwürdig.

>- Wenn ich krankgeschrieben werde, warum?
Geht den AG nichts an, wenn die Krankschreibung keine unmittelbare Folge der Tätigkeit ist.
Ausnahme, die Krankschreibung wäre beispielsweise aufgrund einer COVID Infektion erfolgt. Dann muss man den AG auch darüber informieren. Vereinfacht gesagt, besteht ein Risiko, dass andere Mitarbeiter erkranken, ist man durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, dies dem AG mitzuteilen.
>Ich bin nun niemand der seine Allergien/Vorerkrankungen verheimlicht (jedem auf die Nase binden tu ich sie aber auch nicht), werde aber das Gefühl nicht los dass die Firma eine wenig übers Ziel hinausschiesst.

Yo, dein Gefühl trügt nicht.


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