Thema:
Re:Bei Beamten besteht doch eh Dienstpflicht flat
Autor: Phil Gates
Datum:26.05.20 11:16
Antwort auf:Re:Bei Beamten besteht doch eh Dienstpflicht von Green Beret

>>>Die sind ihrem Amtsherrn eh enger verpflichtet als normale Angestellte.
>>
>>Und der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht. Bisher reicht es offenbar, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen, wenn man behauptet hat, zur Risikogruppe zu gehören.
>
>Yoa, hat mir ein Bürokollege auch so erzählt. Was bei ihm in der Schule der Kids wohl dazu geführt hat, dass ein guter Teil der Lehrerschaft von diesem Luxus gebrauch gemacht hat und deswegen auch nach den Lockerungen kein Unterricht möglich war. Na herzlichen Glückwunsch...


Ich habe einige Lehrer im Freundeskreis, die berichten halt auch, dass sie vom Dienstherrn komplett allein gelassen werden und selbst für Spuckschutz, Maske, Desinfektionsmittel usw. usf. sorgen müssen. Da würde ich ehrlich gesagt auch auf zivilen Ungehorsam umschwenken. Kommt halt auch drauf an, was das für eine Schule ist. Grundschule (überwiegend lieb, wenn die den Abstand unterschreiten, dann versehentlich - für so ein Kind sind 1,5m ja gefühlt so wie für einen Erwachsenen 5m)) und Oberstufe Gymnasium (vernünftig) dürfte halbwegs funktionieren, wenn die Klassen geteilt werden. Aber eine Horde Teenies im Zaum zu halten stelle ich mir schwierig vor. Die sind ja schon im Normalfall renitent und die nutzen mutmaßlich die Gelegenheit, den Unterricht unmöglich zu machen.


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