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Autor: | Fritz Schober | ||
Datum: | 25.05.20 15:00 | ||
Antwort auf: | Banken sind ausgenommen. von Jammin | ||
> >Banken unterliegen in Niedersachsen nicht der Maskenpflicht. > >Klingt komisch, ist aber so. > > >[https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/alltagsmaskenpflicht-in-niedersachsen-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-187161.html] > >Was gilt beim Betreten einer Bank? >In einer Bank und auch beim Nutzen eines Geldautomaten muss man keinen Mund-Nasen-Schutz tragen! In § 9 Absatz 1 der Verordnung sind Einrichtungen nach § 3 Nr. 7, Buchst. k ausdrücklich ausgenommen. (In § 3 Nr. 7, Buchst. k werden Banken, Sparkassen und Geldautomaten genannt.) |
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