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Autor: | MattR | ||
Datum: | 28.04.20 15:14 | ||
Antwort auf: | Re:Geil, wurde gerade behandelt wie der letzte Bittstell von king_erni | ||
Leistungen im Sinne von Hartz iv wird zuerst durchgerechnet ob sie dich aushalten kann also alles bezahlt bis hin zur Krankenversicherung. Sie kann das dann als aussergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen und bekommt einen Teil zurück. Falls Ihr Einkommen nicht reicht bekommst Du das wofür es nicht reicht anteilig vom Staat. Stichwort lautet Bedarfsgemeinschaft: § 7 Abs. 3 SGB II Dann 3 3 eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft), Ein Indiz dafür ist zb länger als ein Jahr zusammenleben Das Ganze unterliegt der Beweislast Umkehr also Ihr müsst nachweisen das es nicht zutrifft gesendet mit m!client für iOS |
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