Thema:
Re:Geil, wurde gerade behandelt wie der letzte Bittstell flat
Autor: king_erni
Datum:27.04.20 17:07
Antwort auf:Re:Geil, wurde gerade behandelt wie der letzte Bittstell von K!M

Erstmal wird unterschieden, ob du Riesterst oder eine andere, nicht sofort liquidierbare Altersvorsorge hast. Alles andere ist als verwertbares Vermögen bis zu einem Schongrenze von 150 Euro pro Lebensjahr aufzubrauchen. Die  nach dem ersten Satz definierte Altersvorsorge ist bis zu einem Schonbetrag von 750 Euro pro Lebensjahr (maximal 50.250 Euro) sicher. Aktien, Fonds und andere Wertanlagen, die du als Altersvorsorge gekauft haust, gelten aber als verwertbares Vermögen, egal wie beschissen deren Kurs jetzt z.B. ist. Hast du also durch die Corona-Krise am Aktienmarkt verloren und musst gleichzeitig teile dieser Altersvorsorge aufbrauchen hättest du doppelt verloren.

Aktuell gibt es aber keine Vermögensprüfung: „(...)für den Bewilligungszeitraum vom 01. März bis zum 30. Juni 2020 keine Prüfungen des Vermögens beim Antrag auf Hartz IV Leistungen durchgeführt, sofern kein erhebliches Vermögen vorliegt. Erhebliches Vermögen ist alles über 60.000 Euro, was du sofort verkaufen kannst.

Definiert ist sofort verwertbares Vermögen als das:

„Bargeld
Girokonto Guthaben
Guthaben auf Anlage- Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)
Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
Wertpapiere (Aktien- und Fondsanteile)
Kapitallebensversicherungen
Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.“


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