Thema:
Re:Das ist nicht der Punkt... flat
Autor: BOBELE
Datum:26.04.20 16:24
Antwort auf:Re:Das ist nicht der Punkt... von Sachiel

>Wie definiert sich eine Zusammenkunft denn rechtlich? In den Definitionen, die ich gelesen hab, scheint es eine Art Verabredung oder eine Veranstaltung vorauszusetzen. Das ist am Strand aber ja nicht der Fall. Mir wäre es da auf dem Bild btw auch zu eng, egal ob rechtskonform oder nicht.

Deine Nachfrage ist berechtigt, aber zu zugleich auch ein gutes Beispiel, warum ich für einen strikten Lockdown bin. Dass man bei so einer direkten Gefahr für Gesundheit und Leben von tausenden Menschen erst mal über solche "Definitionen" Gedanken machen muss, ist doch fahrlässig. Wenn die geltenden Regelungen dazu geeignet sind, missverstanden zu werden und zu gefährlichen Situationen führen, dann sind sie schlecht. Sehe ich das denn so falsch?


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