Thema:
Re:Überlastung von Eltern flat
Autor: Phil Gates
Datum:24.04.20 13:00
Antwort auf:Re:Überlastung von Eltern von euph

>>Wenn ich in Urlaub fahre, dann kann mein Vertreter in der Regel nur dem Gericht mitteilen, dass ich im Urlaub bin und Fristverlängerung beantragen.
>
>Dann können ja alle Beteiligten hoffen, dass du nicht mal ausfällst.....


Das ist korrekt. War zum Glück in den letzten 12 Jahren nie längere Zeit der Fall...


< antworten >