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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 24.04.20 13:00 | ||
Antwort auf: | Re:Überlastung von Eltern von euph | ||
>>Wenn ich in Urlaub fahre, dann kann mein Vertreter in der Regel nur dem Gericht mitteilen, dass ich im Urlaub bin und Fristverlängerung beantragen. > >Dann können ja alle Beteiligten hoffen, dass du nicht mal ausfällst..... Das ist korrekt. War zum Glück in den letzten 12 Jahren nie längere Zeit der Fall... |
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