Thema:
Gelaufen... flat
Autor: Moosmann
Datum:17.04.20 22:06
Antwort auf:Rechtslage bei gebuchten Urlauben? von token

Hatte vorgestern für die Rückflüge noch saftige Umbuchungen bekommen (und DIE hatten es in sich) und heute telefonisch abgeklärt. Die Dame am Telefon hat auch sofort erkannt, das so etwas nicht funktionieren kann (27 Stunden Aufenthalt in Amsterdam oder Rückflug von Amsterdam nach München am Freitag, obwohl der Flieger aus Tokyo erst am Samstag um 3:45 Uhr Früh landet *lol*

Alternative Flüge gab es auch nicht und höchstens paar Tage vorher oder zurück erst einen Tag später etc... Mein Flug ist jetzt storniert und da seitens der Fluggesellschaft schon storniert bzw. bei der Umbuchung mehr als 5 Stunden Verspätung sind, bekomme ich einen Wertgutschein, der nach einen Jahr in Cash ausbezahlt wird, falls ich Ihn nicht einlösen sollte. Habe dafür auch schon eine schriftliche Bestätigung bekommen.

Was mich am meissten ärgert: Über mich selbst, weil ich letztes Jahr wegen neuen Auto auf Urlaub verzichtet hatte. Und nächstes Jahr dann evtl. mal Jobwechsel, dann gibts 3 Jahre keinen Urlaub :-(


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