Thema:
zur 800qm Grenze flat
Autor: dixip
Datum:17.04.20 13:46
Antwort auf:Re:Karstadt klagt gegen Schließung in NRW von MattR

hatte Seibert heute in der Bundespressekonferenz schon gesagt, dass die Grenze nicht willkürlich ist, sondern eine Grenze ist, die schon heute in Bebauungsplänen etc. Anwendung findet.

Hab jetzt gerade noch mal geschaut, >800qm Verkaufsfläche gilt als großflächiger Einzelhandel.

Natürlich ist es absurd, anzunehmen, dass 801qm schädlich sind und 799qm supertoll (man denke an die 1000-Leute-Veranstaltungen), aber wie üblich muss man irgendwo eine Grenze definieren und hat hier keine Zahl ausgewürfelt, sondern eine übliche und Anwendung findende Grenze übernommen.

Das sollte man denke ich bei der Diskussion im Blick behalten, wenn es auch komplett verständlich ist, dass ein Aufschrei bei den Betroffenen erfolgt, die doch knapp über der Grenze sind. Aber das ist eine komplett neue Auflockerung, natürlich muss man das erst einüben und evtl. Mängel korrigieren.

Und natürlich sollten Möbelhäuser inkl. IKEA genauso kritisch gesehen werden wie Galeria. Also wenn einer aufmachen darf, erschließt sich mir auch nicht, warum der andere nicht aufmachen sollte. Das macht die ganze Sache ja so schwierig. Wenn man alle Geschäfte aufmacht, warum dann Gastronomie nicht? Wenn man alles aufmacht, wie will man dann noch die Kontaktabstandsgebote halbwegs im Griff haben?


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