Thema:
Re:Ermittler gehen gegen kritische Anwältin vor flat
Autor: Florian M.
Datum:15.04.20 22:17
Antwort auf:Ermittler gehen gegen kritische Anwältin vor von 677220

>"Der Berliner Rechtsanwalt und Jura-Professor Niko Härting sieht in der Sperrung der Seite eine „völlige Überschreitung aller Befugnisse, die die Polizei hat. Es ist eine Sauerei.“

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber eigentlich sind behördliche Verbote Anordnungen in solchen Fällen schon gesetzlich vorgesehen. § 7 Abs. 3 S. 1 Telemediengesetz erwähnt behördliche Anordnungen ausdrücklich, das geht wiederum auf Artikel 14 Abs. 3 der E-Commerce-Richtlinie zurück. Vorgegangen wurde dann in diesem Einzelfall offenbar nach dem Baden-Württembergischen Polizeigesetz (so in diesem Artikel: [https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/https://taz.de/Rechtsanwaeltin-Beate-Bahner/!5675404/]).

Möglicherweise meinte Härting damit aber auch nicht die Zuständigkeit der Polizei, sondern dass die Maßnahme selbst überzogen ist. Das geht aus dem Zitat nicht wirklich hervor.


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