Thema:
Re:Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmer... flat
Autor: ps2602
Datum:11.04.20 12:03
Antwort auf:Re:Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmer... von Rocco

>>dass spätestens mit der Steuererklärung eine Prüfung erfolgt.
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>Versteht mich nicht falsch, ich bin auch dafür dass das geprüft wird und unberechtigte Zahlungen zurückgefordert werden. Das wird sicherlich auch in vielen Bundesländern gemacht, denn die Prüfung ist ja wirklich total simpel, sprich wenn z.B. die Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten 3 Monate im Schnitt 500€ ausgewiesen haben, dann hätte der Antragsteller keine 9000€ für 3 Monate "Corona-Überbrückung" beantragen dürfen und muss sich erklären.  Das läßt sich im Grunde auch problemlos automatisieren - außer vielleicht in Berlin wo die Uhren anscheinend anders ticken oder man Wahlgeschenke verteilen möchte. Das ist aber ein ganz anderes Problem.
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>Greets
>Rocco


Der Großteil beantragt die Hilfe klar mit Berechtigung, würde ich auch nichts anderes behaupten. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es nicht eine professionelle phishing-Seite braucht, damit Schindluder getrieben wird.


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