Thema:
Re:Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmer... flat
Autor: Rocco
Datum:11.04.20 00:05
Antwort auf:Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmer... von FelixTheCat

>Verstehe ich das richtig, dass wenn zwei Partner (Eheleute, Lebensgemeinschaft etc.) jeweils selbstständig sind beide zusammen 28.000 Euro geschenkt bekommen?

Das sind erstmal Betriebseinnahmen, die versteuert werden müssen. Dann kann das Finanzamt später immer noch die UstVA abgleichen, um zu checken, ob überhaupt Betriebsausgaben in solch Höhen im Schnitt anfallen, so dass die angefragte Summe berechtigt war - und wenn nicht, ggf Rückerstattungen fordern, falls jetzt jemand von der Kohle anstatt Pacht zu zahlen etwa z.B. eine Klimaanlage einbauen hat lassen. Zmdst in RLP wird das deutlich strikter gehandhabt, in Berlin läßt man das vielleicht so durchgehen.

Naja, am Ende ist es aber auch egal ehrlich gesagt, denn das Geld wird wahrscheinlich so oder so wieder verkonsumiert wenn es nicht wie vorgesehen für nicht gedeckte Betriebskosten wegen Corona verwendet wird.

Die paar, die da jetzt “unberechtigt” ein bisschen Kohle abgegriffen haben, fallen doch im Gesamtbild kaum in’s Gewicht und vielleicht sind einige auch so schlau und kommen mit der Hilfe unternehmerisch weiter.

Greets
Rocco


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